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Werbung mit günstigsten Kosten: Keine Preisgarantie
Celle (dpa/tmn) - Touristen erleben es häufiger, dass Werbung die Wirklichkeit nicht genau beschreibt. Ansprüche lassen sich daraus aber dennoch nicht immer ableiten.
Das musste ein Urlauber erfahren, der wegen der Werbeaussage «Das Reisebüro hilft bei der Suche nach dem besten Preis» ein Reisebüro verklagt hatte. Auf das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle (Aktenzeichen: 11 U 202/08) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.
In dem Fall ging es unter anderem um eine Reise, von der der Kläger behauptete, sie sei in einem anderen Reisebüro für 849 Euro günstiger zu haben gewesen. Dies rechtzeitig zu überprüfen, sei jedoch allein die Sache des Kunden gewesen, entschied das OLG. Die Werbeaussage des Reisebüros verspreche weder mit ihrem Wortlaut noch mit den weiteren Umständen, «dass der angebotene Preis in jedem Fall günstiger ist als derjenige der Konkurrenz».
28.12.2009 | An den Anfang der Seite
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